Warnung der Bevölkerung
Bis 1992 verfügte die Gemeinde Kaufering über Sirenen für den Verteidigungsfall und die Alarmierung der Feuerwehr. Mit den Sirenen wäre ebenso die Bevölkerung gewarnt worden, weitere Informationen für die Bevölkerung wäre über Medien erfolgt. Die Sirenen für den Verteidigungsfall wurden aufgrund der geänderten politischen Lage vom Bund zum 01.01.1993 aufgegeben und den Kommunen zur Übernahme in eigene Zuständigkeit und Kostentragung angeboten. Die Gemeinde Kaufering hatte sich für einen Abbau der Sirenen entschieden. Seitdem steht der Rundfunk als Hauptwarnmittel zur Verfügung. Die Nutzung des Rundfunks bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Für die Alarmierung der Feuerwehr standen mittlerweile besser geeignete Mittel zur Verfügung.
Homepage Bundesamt für Bevölkerungsschutz du Katastrophenhilfe:
Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind entsprechend der föderalen grundgesetzlichen Regelungen die Behörden der Länder zuständig, wobei die Sirenen als Warnmittel nahezu vollständig bei den Gemeinden betrieben werden. Manche Städte und Gemeinden entschlossen sich später zum Neuaufbau moderner elektronischer Sirenen.
Die Trinkwasserverunreinigung 2016 war der Impuls, die Warnung der Bevölkerung im Rahmen des Krisenmanagements wieder in den Blick zu nehmen. Die Bevölkerung ist u.a. bei folgenden eingetretenen oder drohenden Ereignissen zu warnen und über das erforderliche Verhalten zu informieren:
- Terrorgefahren
- Gefahrgutunfälle stationär oder mobil (Straße/Bahn)
- Großbrände mit Schadstofffreisetzungen
- Umfangreicher/Langanhaltender Stromausfall
- Ausfall Telefonnetz / Notruf
- Kontamination Trinkwasser
- Naturkatastrophen
- Atomunfall
- Verteidigungsfall
Derzeit steht in Kaufering für kleinere Radien 1 Lautsprecherfahrzeug zur Warnung und Information der Bevölkerung zur Verfügung. Diese Warnmöglichkeit wird KFZ-gebunden genutzt und kann daher nur mit einer zeitlichen Verzögerung einen kleinen Bereich abdecken.
Schwerpunkt der derzeitigen Warnung sind die lokalen Medien. Hier erfolgen Warnung und Information in einem Schritt und bedingen, dass Radio oder Internet eingeschaltet und funktionstüchtig sind.
Die Marktgemeinde Kaufering befindet sich nicht in einem „Hochrisikogebiet“ gemäß der bayerischen Störfall-Verordnung, trotz allem besteht zu dem AKW Gundremmingen nur eine Distanz von 60km. Terrorgefahren, Gefahrgutunfälle, Großbrände mit Schadstofffreisetzungen, Umfangreicher/Langanhaltender Stromausfall, Ausfall Telefonnetz/Notruf, Kontamination von Trinkwasser und Naturkatastrophen können unabhängig definierter Gebiete auftreten und hierbei sind die genannten mobilen Sirenen, mit denen Durchsagen vor Ort erfolgen können nur bedingt geeignet. Personal- und KFZ-Ressourcen sind im Ereignisfall begrenzt, da diese ereignisabhängig mit hoher Wahrscheinlichkeit einsatzseitig benötigt werden. Eine großflächige Warnung mittels mobiler Sirenen ist nicht realisierbar und auch der zeitliche Vorlauf sowie weitere Gründe lassen einen Vergleich zu stationären Sirenen nicht zu.
Unseren Informationen nach ist Kaufering die einzige Kommune im Landkreis Landsberg am Lech, die keine Sirene besitzt.
Alarmierung der Feuerwehr
Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt derzeit über analoge Funkmeldeempfänger. Diese werden im Regelfall durch die Integriete Leitstelle Fürstenfeldbruck ausgelöst. In Ausnahmefällen kann noch über lokal verbaute analoge Alarmgeber alarmiert werden. Die Notwendigkeit einer derartigen Einrichtung zeigt der Ausfall der Integrierten Leitstelle FFB am 06.11.2011 und 16.08.2012, hierbei wurde eine provisorische Alarmierung vom Feuerwehrgerätehaus sichergestellt. Vorraussichtlich 2018 ist eine Umstellung der Alarmierung auf digitale Meldeempfänger über das bundesweit einheitliche BOS Digitalfunknetz geplant. Nach dieser Umstellung ist keine lokale Alarmierung der Funkmeldeempfänger möglich.
In der Alarmierungsbekanntmachung (ABek) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12. Juli 2016 sind im Punkt 3.2 „Alarmierungsmittel“ folgende Absätze aufgeführt.
Abs. 9 Für den Fall von Störungen des BOS-Funks sind Ersatzalarmierungsverfahren zu vereinbaren.
Abs. 10 Für örtliche Stromausfälle sind Ersatzlösungen vorzusehen.
Die Alarmierung einer Einsatzkraft bedingt das ständige mitführen des zugeteilten Funkmeldeempfängers. Aufgrund verschiedener Umstände kann dies nicht zu jederzeit gewährleistet werden. Um bei besonders großen Lagen jene Einsatzkraft zu erreichen ist eine Alarmierung über Sirene angedacht. Im Schnitt wird die Feuerwehr Markt Kaufering ca. 6 mal im Jahr mittels Vollalarm alarmiert. Dies stellt im Falle einer hierbei angedachten Sirenenalarmierung ein erträgliches Maß für die Bevölkerung dar und sichert eine zuverlässige Alarmierung auch bei Ausfall der Funk- oder Leitstellentechnik.
Aus Sicht der Feuerwehr ist die häufig verwendete SMS Alarmierung kein geeignetes Ersatzalarmierungsverfahren sondern stellt lediglich eine Ergänzung dar. Die Hochwasserkatastrophe in Simbach am Inn 2016 zeigt auf, dass sowohl das Festnetz als auch das Mobilfunknetz innerhalb kürzester Zeit versagen kann. Da die Anbindung der BOS Digitalfunkmasten über diese realisiert sind, ist ggf. keine Kommunikation und somit keine Alarmierung mehr möglich. Aus diesem Grund sind auch öffentlich zugängliche Handdruckmelder zur Auslösung der Sirenen zu installieren.
Bewertung verschiedener Warnsysteme
Die organisatorische und technische Realisierung eines Warn- und Informationssystems besteht aus zwei Stufen, die je nach Medium auch gemeinsam erfolgen können:
- Warnung (Aufmerksamkeit erzeugen)
- Information (Handlungsanweisung mitteilen)
Warnung über Radio, Fernsehen, Internet
+ Umfangreiche Information der Bevölkerung
- Signal- / Netz-Verfügbarkeit im Augenblick der Warnung
- Stromversorgung im Augenblick der Warnung
- eingeschaltetes Radio bzw. eingeschalteter PC oder Fernseher
- Erkennen der besonderen Bedeutung der Meldung problematisch
Nachts ist der Erreichbarkeitsgrad äußerst gering.
Die Stromversorgung kann je nach Krisenlage eingeschränkt sein. Da außerhalb von Kraftfahrzeugen die Stromversorgung fast ausschließlich leitungsgebunden erfolgt, ist die Warnung über diese Wege nicht jederzeit sicherzustellen.
Handybasierte Warnungen durch SMS oder Apps (z.B. KatWarn, BIWAPP, BBK-App „Nina“)
+ individuelle Alarmierung des Handy-Nutzers
- aktives Handeln im Vorfeld (App-Installation, Anmeldung)
- Verfügbarkeit des Handys / Smartphones im Augenblick der Warnung
- Stromversorgung durch den Akku erforderlich
- Netzverfügbarkeit im Augenblick der Warnung
- aktuelle Smartphone-Betriebssysteme (jünger als 3 Jahre) erforderlich
Erfahrungen anderer Kreise und kreisfreier Städte zeigen, dass sich nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung für diese Warnmöglichkeit registrieren lässt. In Ostwestfalen-Lippe haben 3 Kreise KatWarn (LIP, HF, PB) eingeführt. Von den zusammen rund 890.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben sich nur ca. 29.000 Personen (3,3 %) bei KatWarn angemeldet.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat im Juni 2015 die Warn-App „Nina“ eingeführt. Diese ist - im Unterschied zu kommerziellen Angeboten wie KatWarn oder BIWAPP - in der Anschaffung kostenfrei. Hier fallen wie bei vergleichbaren
Diensten Versandkosten für Benachrichtigungen bei Warnungen an. Eine Verfügbarkeit des Datennetzes (Warnung per App und Mail) und des Mobilfunknetzes (Warnung per SMS) ist erforderlich. Bei Großveranstaltungen und Schadensfällen ist die Mobilfunk-Erreichbarkeit häufig eingeschränkt. Dies gilt bereits für die entsprechende Funkzelle bei einer ausverkauften Schüco-Arena und umso mehr bei Schadensereignissen mit einem hohen Kommunikationsbedürfnis der Bevölkerung, z.B. bei dem Love-Parade-Unglück in Duisburg.
Mobile Warnvorrichtungen / Sirenen
+ bei kleinflächigen Warnungen geeignete Kommunikation vor Ort
- umfangreiche Logistik im Ereignisfall
- erhöhter zeitlicher Vorlauf
- hoher Personalbedarf im Ereignisfall
- Kraftfahrzeug-Ressourcen
- großflächige Warnung nicht realisierbar
Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen verfügen über Fahrzeuge, mit denen Durchsagen vor Ort erfolgen können. Personal- und KFZ-Ressourcen sind im Ereignisfall bei o.g.Stellen begrenzt, da diese ereignisabhängig mit hoher Wahrscheinlichkeit einsatzseitig benötigt werden.
Rauchmelder-Warnung
Ansteuerung und Auslösung von privat installierten Rauchmeldern durch einen entsprechenden Chip.
+ bei Ausrüstung und Verbreitung grundsätzlich geeignete Warnung für eine flächendeckende Warnung in Wohnungen
- aufgrund mangelnder Rauchmeldervorbereitungen und Systemstruktur nicht einsatzbereit
- aktives Handeln im Vorfeld (Installation und Batterie-Kontrolle)
eCall - Warnung durch Ansteuerung von Auto-Hupen
Bei eCall (Kurzform für emergency call) handelt es sich um ein von der Europäischen Union geplantes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge, das ab dem 31. März 2018 verpflichtend in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden soll. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. Das System könnte auch bei Katastrophenschutzfällen angesteuert und ein Hupen parkender Fahrzeuge ausgelöst werden.
+ ab 14 % ausgerüsteter Fahrzeuge geeignet für eine flächendeckende Warnung im Freien
- aufgrund mangelnder Fahrzeugvorbereitungen und Systemstruktur ist derzeit keine Prognose über einen flächendeckenden und effektiven Einsatz möglich
Sirenen
+ ideal zur Alarmierung im Freien
+ über Jahrzehnte bewährtes System
+ keine Vorleistung durch die Bevölkerung erforderlich
+ hoher Ausfall-Schutz auch bei Strom- und Netzausfällen
- hohe Anfangsinvestition
- aufwändige Standortsuche (öffentliche Gebäude bzw. Duldung auf Privatgrundstücken)
Um sich bei einer Sirenen-Warnung richtig zu verhalten, muss die Bevölkerung im Vorfeld und regelmäßig wiederkehrend über die Signale und die erforderlichen Aktionen informiert werden oder nach der Warnung erfolgt direkt die Information mittels Sprachdurchsage der elektronischen Sirene.
Ergebnis der Bewertung
Es gibt nicht DAS EINE geeignete Mittel zur Warnung der Bevölkerung. Insbesondere mit Blick auf eine fortschreitende Dämmung und (Schall-) Isolierung von Gebäuden werden für eine effektive Warnung der Bevölkerung geeignete indoor- und outdoor-Warnungen zu kombinieren sein.
Moderne Sirenensysteme lassen sich komplett oder in frei definierbaren Bereichen auslösen. Hierdurch kann sowohl eine gemeindeweite Warnung erfolgen, als auch für Teilflächen.
Sirenen zeichnen sich durch eine hohe Systemsicherheit aus, da diese über den behördlichen Digitalfunk (nicht über Telefon- oder Handy-Netz) angesteuert werden und der erforderliche Auslösestrom in Akkus vor Ort gespeichert wird. Die Warnung durch Sirenen ist seit Jahrzehnten erprobt und bewährt. Das markante Alarmsignal wird die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wecken, die bereits im Vorfeld durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu informieren ist, wie sie sich im Falle eines Sirenenalarms verhalten soll (z.B. örtliche Radiosender und Fernsehen einschalten). Eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung ist auch durch regelmäßig durchzuführende Probealarme, die als Funktionstest dienen, zu erwarten.
Das markante Alarmsignal wird die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wecken, die bereits im Vorfeld durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu informieren ist, wie sie sich im Falle eines Sirenenalarms verhalten soll (z.B. örtliche Radiosender und Fernsehen einschalten). Eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung ist auch durch regelmäßig durchzuführende Probealarme, die als Funktionstest dienen, zu erwarten.
Nach der Warnung durch Sirenen erfolgt die Information der Bevölkerung durch Sprachdurchsagen oder über Rundfunk und Fernsehen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13.06.2013 mitgeteilt: „Trotz vieler technischer Neuerungen sind sich die Experten darüber einig, dass ein funktionierendes Sirenensystem das Rückgrat zur Warnung der Bevölkerung darstellt.“
Auch aus Sicht der Feuerwehr ist für eine krisenfeste und effektive Bevölkerungswarnung der Aufbau eines Sirenennetzes geboten.
Details zum Sirenenkonzept
Ziel des Konzeptes
Ermittlung der Art und Anzahl der benötigten Sirenen und daraus resultierend den Finanzbedarf zur Realisierung des Konzeptes. Gegenüberstellung möglicher alternativen wie z.B. mobile Sirenen, Nina oder KatWarn App anhand Unterhalt, Personalbedarf, Ausfallsicherheit und Alarmierungszeit.
Bestandsaufnahme
Eine umfassende Bestandsaufnahme zur Ermittlung eines neuen Sirenensystems unter Berücksichtigung folgender Punkte.
- Zu beschallendes Gebiet
- Standortauswahl anhand der Gemeinde- oder Landkreiseigenen Objekte
- Anbindungsmöglichkeiten
- Leitstand (mobil und fest)
Beschreibung der Anforderungen
Anhand der Bestandsaufnahme und der Anforderungen soll ein Systemkonzept mit folgenden Inhalten erstellt werden.
- Systemstruktur-Skizze
- Umfang Zentralentechnik
- Bedienfunktionalitäten (PC oder Konsole)
- Infrastruktur
- Ausfallsicherheitskonzept
- Sirenen Typen und Anzahl
- Ermittlung der optimalen Sirenen-Standorte auf Basis der Gemeinde- oder Landkreiseigenen Objekte
- Alarmszenarien
- Grafisches Schallausbreitungsmodell
- Pflichtenheft als Bestandteil des Angebots
Anforderungen
Grafisches Schallausbreitungsmodell
Die Planung der Sirenenstandorte soll unter Berücksichtigung aller Kriterien die die Schallausbreitung beeinflussen, sowie des vorhandenen natürlichen Geräuschpegels der Umgebung erfolgen. Hierzu soll ein theoretisches Schallausbreitungsmodell ähnlich Bild 1 und 2 erstellt werden.
Sirenen-Typ und Art der Installation
Das Sirenenkonzept ist auf Basis elektronischer Sirenen zu erstellen. Die modulare Bauweise, die variablen Sirenensignale, der lautlose Systemtest sowie die Beeinflussbarkeit der Abstrahlungs-Charakteristik ist hierbei unter anderem als Vorteil zu nennen. Standort abhängig und unter Berücksichtigung der optischen Verträglichkeit ist die Art der Montage (Wandmontage, Dachmontage oder freistehender Mast) zu ermitteln. Hierbei ist der kommunale Hochbau zu involvieren. Das Gehäuse der Systemtechnik ist zum Schutze des verbauten Digitalfunkgerätes in der Widerstandsklasse 2 auszuführen. Türalarme müssen an einen oder mehrere Empfänger in Form von Statusmeldungen (Tetra und GSM) versendet werden können.
Spannungsversorgung
Die Spannungsversorgung kann sowohl Netzgebunden als auch Netzunabhängig gestaltet werden. Bei netzgebundenen Sirenen muss auch bei Netzverlust ein Betrieb von 48 Stunden gewehrleistet werden. Der Netzverlust sowie gewisse Schwellwertalarme bezüglich der Batterielaufzeit müssen bei beiden Varianten an einen oder mehrere Empfänger in Form von Statusmeldungen (Tetra und GSM) versendet werden können. Eine Noteinspeisung soll durch tragbare Netzersatzanlagen außerhalb von Gebäuden und ohne Gebäudezutritt realisierbar sein.
Lautlose Probebeschallung
Die monatliche Sirenenprobe soll im nicht hörbaren Frequenzbereich durchgeführt werden. Ein erfolgreiches Auslösen jeder Sirene soll über einen entsprechenden Schallpegelmesser registriert und per Statusmeldung (Tetra und GSM) an einen oder mehrere Empfänger versendet werden.
Alarmsignale
Nach Verordnung über öffentliche Schallzeichen vom 15. Juli 1998 (GVBL S. 509) BayRS
- 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen
Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen: dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
- 2 Alarm zur Verbreitung von Durchsagen
(1) Der Polizei, den Katastrophenschutzbehörden, den kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahrnehmen, und den von ihnen beauftragten Stellen ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliche Schallzeichen zu geben, um die Bevölkerung zu veranlassen, anläßlich schwerwiegender Gefahren für die Öffentliche Sicherheit auf Bundfunkdurchsagen zu achten:
Heulton von einer Minute Dauer.
(2) Mit dem Schallzeichen nach Absatz 1 können die zuständigen Behörden auch vor besonderen Gefahren warnen, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen.
- Warnung (1 Minute auf- und abschwellender Heulton)
- Feuerwehreinsatz (3x 12 Sekunden dazwischen 12 Sekunden Pause)
Sprachdurchsagen
- Weck Ton vor und nach einer Sprachdurchsage
- Standard Durchsagen auf Sprachspeicher
- Live Sprachdurchsagen durch autorisierte Tetra Endgeräte im TMO bzw. DMO
Alarmierung / Digitaler Sirenensteuerempfänger
Vorzugsweise ist eine Alarmierung über Tetra TMO oder DMO vorzusehen. Hierbei soll eine reguläre Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle (GSSI Subadressierung) als auch ein auslösen durch den Leitstand der Feuerwehr (Status SDS) möglich sein. TMO stellt hierbei die Primäranbindung dar und DMO fungiert wenn möglich als Rückfallebene. Im Leitstand der Feuerwehr sowie im zukünftigen Kommandowagen ist ein Lardis Funkbediensystem der Firma RTM-IT geplant. Hierüber sollen Alarmierung und Sprachdurchsagen erfolgen können.
Quellen
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Sachsen