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eingesetzte Kräfte
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Fahrzeugaufgebot |
Am Samstagabend wurden Bewohner eines Mehrfamielienhauses auf die Alarmtöne eines Rauchwarnmelders aus der Nachbarwohnung aufmerksam. Da in der Wohnung niemand öffnete, wurden Polizei und Feuerwehr alarmiert um die Wohnung zu öffnen. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle war von außen kein Brandgeschehen erkennbar, jedoch die ausgelösten Rauchmelder waren weiterhin zu hören. Nach der Notöffnung der Wohnungstüre durch die Feuerwehr könnte eine leichte Rauchentwicklung in der Wohnung festgestellt werden. Daraufhin wurde die Wohnung durch einen Atemschutztrupp betreten und auf Personen und einen möglichen Brandherd abgesucht. Im Bereich des Schlafzimmers wurden schwelende Kleidungsstücke aufgefunden und mit dem mitgeführten Kleinlöschgerät abgelöscht. Personen konnten in der Wohnung nicht festgestellt werden. Lediglich 2 kleine Katzen, welche sich den Feuerwehrmännern fauchend entgegenstellten, wurden aus dem Brandraum in ein angrenzendes Zimmer verbracht und dort bis zum Eintreffen der Besitzer gesichert.
Dieser im Großen und Ganzen glimpflich abgelaufene Brandeinsatz, zeigt die enorme Wichtigkeit von Rauchwarnmeldern auch in privaten Wohngebäuden. Seit dem 01.01.2018 besteht in Bayern eine allgemeine Pflicht für Rauchwarnmelder in selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen, sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten.
Bei dem hier geschilderten Einsatz wäre der Brand ohne Rauchwarnmelder von den Nachbarn deutlich später erkannt worden und hätte in der Wohnung und am Gebäude wesentlich größere Schäden verursacht. Von den tierischen Bewohnern in der Wohnung ganz zu schweigen.